Schwangerschaftsbetreuung
Schwangerenvorsorge nach den Mutterschutzrichtlinien
Zum Schutz der Schwangeren und des ungeborenen Kindes sieht der Gesetzgeber eine Reihe von Untersuchungen vor.
Dazu zählen neben regelmäßigen frauenärztlichen Untersuchungen wichtige Laboranalysen wie z.B. die Blutgruppenbestimmung, die Bestimmung des Immunschutzes gegen Röteln, ein HIV-Test, Urin-, Blutdruck- und Gewichtskontrollen und ein Screening auf Schwangerschaftsdiabetes.
Insgesamt sind im Normalfall drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
die erste in der 9.-12. Schwangerschaftswoche,
die zweite in der 19.-22. Schwangerschaftswoche und
die dritte und letzte in der 29.-32. Schwangerschaftswoche.
Die vorgesehenen Schwangerschaftsuntersuchungen sollten von jeder Patientin regelmäßig wahrgenommen werden, damit in dieser besonderen Lebensphase eine gute medizinische Betreuung für Mutter und Kind gewährleistet ist.
Als Ergänzung zur gesetzlich vorgesehenen Grundversorgung jeder schwangeren Patientin bieten wir auf Wunsch zusätzlich sogenannte individuelle Gesundheitsleistungen (= IGeL) an, die in vielen Fällen empfehlenswert und sinnvoll sind.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen hierzu haben.
Individuelle Leistungen im Rahmen der Schwangerschaftsbetreuung:
Ersttrimesterscreening (NT-Screening) in der 12.-14. Schwangerschaftswoche:
Mit dieser speziellen Ultraschalluntersuchung, die mit einer Blutuntersuchung der Mutter kombiniert wird, kann ohne Gefährdung des ungeborenen Kindes individuell das Risiko für bestimmte Chromosomenstörungen eingeschätzt werden. Hauptsächlich geht es hierbei um das Down-Syndrom ( Trisomie 21), aber auch um die selteneren Trisomien 18 und 13.
Wunsch-Ultraschall
Mit zusätzlichen Ultraschalluntersuchungen außerhalb gesetzlich vorgesehenen drei Termine (s.o.) können Sie Rahmen der vier- bis zweiwöchentlichen Vorsorgetermine die Entwicklung Ihres Kindes besser beobachten und seinen Gesundheitszustand noch sicherer überwachen lassen.
Wunschultraschalle können als Selbstzahlerleistung einzeln oder auch bei jeder Untersuchung durchgeführt werden.
Abklärung Ihres Immunschutzes
gegen Infektionen wie Toxoplasmose, Ringelröteln, Zytomegalie und Windpocken
Diese relativ häufigen Infektionskrankheiten stellen während der Schwangerschaft eine große Gefahr für die Gesundheit des ungeborenen Kindes dar und können bleibende Schäden verursachen.
Durch eine einfache Blutuntersuchung können Sie Ihren Immunschutz abklären.
Streptokokken-Screening in der 36.- 40. SSW
Durch diese einfache mikrobiologische Untersuchung kann am Ende der Schwangerschaft festgestellt werden, ob die Scheide mit Streptokokken der Gruppe B besiedelt ist, eine der häufigsten Ursachen für schwere Infektionen des Neugeborenen.
Bei Nachweis des Erregers kann man in der Klinik in vielen Fällen durch entsprechende Maßnahmen bei der Geburt eine Infektion des Neugeborenen verhindern.